Jagdsteuer bezahlen

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Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.

Ansprechpunkt

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)

Rechtsgrundlage(n)

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Urheber

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