Jagdsteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.
Ansprechpunkt
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)