Archäologische Ausgrabungen zur Denkmalerkundung genehmigen lassen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

Ansprechpunkt

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Lageplan des Untersuchungsgebietes
  • Angaben zur Qualifikation
  • Methodenbeschreibung
  • Zeitplan
  • Sicherungs- und Dokumentierungskonzept

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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