Bekanntmachung:
Kreisverordnung
zur
Änderung
der
Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten
im Kreis Ostholstein
Artikel 1
In der Präambel wird „§§ 174, 175 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes“ geändert in
„§ 173 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes“. Hinter die Worte „in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243)“ werden die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.03.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 52),“ eingefügt.
Artikel 2
Im § 13 Satz 1 wird „§ 73 Abs. 3“ geändert in „§ 73 Abs. 1“.
Artikel 3
Diese Kreisverordnung gilt nach dem Inkrafttreten bis zum 31.07.2022.
Artikel 4
Die Kreisverordnung tritt am 01. November 2006 in Kraft.
Eutin, den 06. Oktober 2006
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
gez. Reinhard Sager
Landrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.2983 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Quelle: Kreis Ostholstein