Amtliche Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 5.10.2010 für das Jahr 2010 folgende I. Nachtragshaushaltssatzungerlassen:
§ 1
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 Es werden neu festgesetzt:  | 
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 1. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen 
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 von bisher 428,61  | 
 auf 439,61  | 
§ 2
Die übrigen Festsetzungen der Ursprungshaushaltssatzung bleiben unverändert.
Eutin, den 8. November 2010
Reinhard Sager
L.S. Landrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6251 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 10.11.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).
Quelle: Kreis Ostholstein