Seit dem 01.01.2013 führt die Landeshauptstadt Kiel auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg und Steinburg die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus.
Seit dem 01.05.2013 ist die Landeshauptstadt Kiel ebenfalls für die Kreise Ostholstein und Stormarn und die Hansestadt Lübeck zuständig.
Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kiegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.
Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster, Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden.