Kindertageseinrichtungen
Im Kreis Ostholstein gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen
Ermäßigung oder Erlass des Kostenbeitrages (Sozialstaffel)
Nach der Satzung des Kreises Ostholstein zur Ermäßigung oder Übernahme des Teilnahmebeitrages oder der Gebühren für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein können Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung der Kostenbeiträge erhalten.
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Betreuungsort des Kindes.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne:
Frau Drückhammer (Mo - Fr von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mo - Do von 13.30 bis 14.30 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Eutin/Süsel, Malente, auswärtige Kitas)
Frau Brandt (Mo - Fr von 08.00 von bis 12.00 Uhr und Mo - Do von 13.30 bis 15.30 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Amt Oldenburg-Land, Heiligenhafen, Lensahn, Oldenburg in Holstein, Amt Ostholstein-Mitte, Grömitz, Fehmarn)
Frau Franzkowski (Mo - Fr von 08.00 bis 12.00 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Ratekau, Timmendorfer Strand, Bad Schwartau)
Frau Schramowski (Mo - Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mo - Do von 13:30 bis 15:30 Uhr)
(Ahrensbök, Bosau, Stockelsdorf, Neustadt in Holstein, Scharbeutz)