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Amtliche Bekanntmachung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Amtliche Bekanntmachung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am                (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

18.06.2024 
Quelle: Kreis Ostholstein