Einbürgerungs·behörde
Die Einbürgerungs·behörde ist ein Amt.
Die Einbürgerungs·behörde ist Teil von einem anderen Amt.
Das andere Amt heißt: Fach·dienst Sicherheit und Ordnung.
- Einen Antrag auf Einbürgerung machen
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Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss