Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation und üben begleitend eine qualifizierte Beschäftigung im anzuerkennenden Beruf aus.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis endet, bevor Sie die Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen haben, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dann erhalten Sie zusätzlich Zeit, um die Nachqualifizierung fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass Sie immer noch einen Arbeitsplatz haben.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung ist befristetet und wird zunächst für höchstens ein Jahr erteilt. Sie kann bis zu insgesamt 3 Jahren verlängert werden.

Sie sollten die Verlängerung rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollten Sie Ihren Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts sichern können.

Gegebenenfalls muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung erneut zustimmen. Dabei kann sie beispielsweise die Arbeitsinhalte prüfen.

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn Sie die Nachqualifizierung nicht in einem angemessenen Zeitraum abschließen können. Sie kann auch nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.

Sie können zusätzlich zu der Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Zuständige Stelle

 Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Kosten

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.



  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation während einer Beschäftigung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten

    Gebühr: 93,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation während einer Beschäftigung bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten

    Gebühr: 96,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

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