Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln

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Leistungsbeschreibung

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

Über »Mein ELSTER«:

  • Besuchen Sie »Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt« und melden Sie sich an. 
  • Gehen Sie im Bereich »Mein ELSTER« auf »Alle Formulare« und wählen Sie das Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZS "
  • Folgen Sie den Anweisungen.
  • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.

Durch Ihre Bank:

  • Sie beauftragen Ihre Bank, Ihre Bankverbindung an das BZSt zu übermitteln. Je nach Bank kann das zum Beispiel über Online-Banking, Telefonbanking, per Post oder persönlich in einer Filiale möglich sein. Erfragen Sie das gegebenenfalls bei Ihrer Bank.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Durch eine bevollmächtigte Person:

  • Eine bevollmächtige Person übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.  

Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:

  • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 3 Werktag(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Hinweise (Besonderheiten)

Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

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