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Einspruch verspätet

Sollte der Einspruch nicht rechtzeitig eingehen, wird der Bußgeldbescheid gegen Sie trotzdem rechtskräftig.

Die Bußgeldstelle wird Sie über den verspäteten Einspruch informieren und Ihnen anbieten den verspäteten Einspruch zurückzunehmen. Anderenfalls ergeht ein kostenpflichtiger Verwerfungsbescheid. Gegen diesen Bescheid ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG möglich.