Inhalt

Beginn

Das Fahrverbot beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Für die Übermittlung des Führerscheins auf dem Postwege ist der Versand per Einschreiben dringend zu empfehlen. Beachten Sie, dass der Postweg einige Tage in Anspruch nehmen kann. Die persönliche Abgabe des Führerscheins in der Bußgeldstelle ist zu den Öffnungszeiten möglich. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit den Fristenbriefkasten im Haupthaus des Kreis Ostholstein in der Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin für den Führerscheineinwurf zu nutzen.