Inhalt

Zeitpunkt

Das Fahrverbot muss nicht am Ersten eines Monats beginnen, Sie können Ihren Führerschein jederzeit abgeben.

  • Fahrverbot mit Vier-Monats-Frist (Ersttäter)
    Die viermonatige Abgabefrist beginnt ab dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Geben Sie Ihren Führerschein bitte innerhalb der Vier-Monats- Frist, spätestens am letzten Tag der viermonatigen Frist ab.
  • Fahrverbot ohne Vier-Monats-Frist (Wiederholungstäter)
    Sie erhalten keine Vier-Monats-Frist, wenn Sie bereits ein Fahrverbot innerhalb der letzten zwei Jahre hatten. Geben Sie Ihren Führerschein bitte an dem Tag ab, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.