E-Scooter und andere Kleinstfahrzeuge
Nach § 25 StVG ist es untersagt im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Unter Kraftfahrzeug fallen hierbei unter anderem auch Mofas, E-Scooter und Pedelecs über 25 km/h (S-Pedelecs). Während des Fahrverbotes dürfen Sie folglich gar kein Kraftfahrzeug führen.
Wer dagegen verstößt, begeht nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Norm auch Fahrverbote gemäß § 25 StVG umfasst.