Drogen - Grenzwerte
Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat.
Grenzwerte berauschende Mittel/Drogen, die bei Nachweis zur Ahndung führen:
- Cannabis: 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC)
- Heroin / Morphin: 10,0 ng/ml Morphin
- Cocain: 10,0 ng/ml Cocain oder 75,0 ng/ml Benzoylecgonin (ein Abbauprodukt des Cocain)
- Amphetamin: 25,0 ng/ml Amphetamin oder Methylendioxyamphetamin (MDA oder Methylendioxyethylamphetamin (MDE) oder Methylendioxymetamphetamin (MDMA) oder Metamphetamin