Rechtsgrundlagen
§ 316 Strafgesetzbuch (StGB): Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
§ 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
§ 2a Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
§ 24 a StVG
§ 24 c StVG
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Kreisverwaltung
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
§ 316 Strafgesetzbuch (StGB): Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
§ 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
§ 2a Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
§ 24 a StVG
§ 24 c StVG