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Der Kreis Ostholstein gewährt freien Trägern der Jugendhilfe und Initiativen in Ostholstein Zuwendungen zur Durchführung von Jugendfreizeiten und Studienfahrten.

Die Förderung von Jugendfreizeiten und Studienfahrten erfolgt aufgrund einer freiwilligen Leistung des Kreises Ostholstein aufgrund Nr. 2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Ostholstein vom 01.01.2018 in der aktuell geltenden Fassung. Der Ablauf des Verfahrens stellt sich wie folgt dar:

  1. Der Antrag zur Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung (möglichst vier Wochen) durch den Träger der Maßnahme mit dem beigefügten neuen Antragsformular „Antrag auf Förderung einer Jugendfreizeitmaßnahme« beim Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe zu stellen. Die Zahl der zu erwartenden Teilnehmenden kann dabei geschätzt werden.
  2. Es erfolgt unverzüglich eine Förderzusage durch den Kreis, soweit alle Informationen vorliegen und die Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie des Kreiseserfüllt sind.
  3. Nach der Durchführung der Veranstaltung ist umgehend die Bestätigung der Durchführung einschließlich der Teilnahmelisten über die Personen vorzulegen, die tatsächlich teilgenommen haben.
  4. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag festgesetzt und an den Träger ausgezahlt.

Der Förderbetrag ergibt sich aus der

  • Zahl der Personen, die tatsächlich an der Veranstaltung teilgenommen haben, einschließlich einer angemessenen Anzahl von Betreuer:innen (angemessen ist grds. 1 Betreuer:in pro 7 Teilnehmende)
  • den Veranstaltungstagen (dabei werden Anreise- und Abreisetag mitgerechnet) sowie
  • dem Förderbetrag des Kreises von derzeit 4,00 € pro Teilnehmer und Tag. Die Höhe pro Tag und Teilnehmer/in wird vom Jugendhilfeausschuss festgesetzt.