Verdienstausfall für Betreuer:innen von Jugendfreizeiten
Das Land fördert außerdem die Teilnahme von Betreuer:innen an Jugendfreizeiten durch Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall nach §2 der LVO über Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (FreiStVO).
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit neu 2022.
Der ist beim Kreis Ostholstein (s.o.) mit dem dafür vorgesehenen Antrag Verdienstausfall Arbeitnehmer zu stellen.