Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Ostholstein gewähren Zuwendungen für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern sowie Initiativen der Jugendhilfe, an denen vorwiegend Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen, im Rahmen eines Jugendferienwerks nach Nr. 3 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein.
Beratung und Beantragung erfolgt durch den Kreisjugendring Ostholstein, Frau Angelique Freitag, Tel.: 01578 2813768.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter auf den Seiten des Kreisjugendringes.