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Für die Aus- und Fortbildung mit allgemeiner pädagogischer Zielsetzung von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen in der Jugendarbeit gewährt der Kreis Ostholstein den Trägern der Jugendhilfe Zuwendungen nach Nr. 5 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein.

Die Zuwendung kann mit dem Formular Antrag auf Förderung einer Mitarbeiteraus-und-fortbildung beantragt werden.