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Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit die Inhaber/in einer gültigen Jugendleiter/innen-Card („Juleica“) und bei einem Träger der Jugendhilfe als Jugendgruppenleiter/in ehrenamtlich aktiv tätig sind, gewährt der Kreis Ostholstein eine jährliche Jugendgruppenleiterentschädigung nach Nr. 6 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein)

Die Entschädigung kann mit dem Formular Antrag auf Gewährung einer Jugendgruppenleiterentschädigung gestellt werden.