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Bundes·tags·wahl 2025: Brief·wahl

Sie wollen Brief·wahl machen?
Dann müssen Sie das bei der Gemeinde·behörde beantragen.
Die Gemeinde·behörde ist das Amt von Ihrer Gemeinde.
Das heißt:
Sie müssen das bei der Gemeinde von Ihrem Wohn·ort beantragen.
Das können Sie schriftlich machen.
Dafür gibt es ein Formular auf der Wahl·benachrichtigung.
Oder Sie schreiben eine E-Mail an die Gemeinde.
Manchmal können Sie den Antrag auch im Internet machen.
Mehr Infos finden Sie auf der Wahl·benachrichtigung.

Sie haben Brief·wahl beantragt?
Dann bekommen Sie die Brief·wahl·unterlagen mit der Post.
Das kann ein paar Tage dauern.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von den Gemeinden arbeiten gerade an den Anträgen für die Brief·wahl.
Die Stimm·zettel gibt es erst ab dem 5. Februar 2025 in allen Wahl·kreisen.

Sie können auch vor Ort Brief·wahl machen.
Das heißt:
Sie wählen in der Gemeinde·behörde.
Dafür gibt es eine Wahl·kabine.
Dann geben Sie den Wahl·brief der Gemeinde·behörde.
Die Gemeinde·behörde passt auf den Wahl·brief auf.
Am Wahl·tag zählt die Gemeinde·behörde den Wahl·brief mit.
So sparen Sie sich die Post·lauf·zeiten.

Sie haben Brief·wahl gemacht.
Das heißt:
Sie haben einen Brief mit Ihrer Wahl gemacht.
Aber Sie wollen am Wahl·tag doch in das Wahl·lokal gehen?
Dann müssen Sie den Wahl·schein mitbringen.

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

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Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

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