zu: Leichte Sprache
Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?
- junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Ansprüchen oder laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII bzw. SGB IX
- deren Mütter, Väter sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte.