Inhalt

Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?

  • junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Ansprüchen oder laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII bzw. SGB IX
  • deren Mütter, Väter sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte.