zu: Original-Text
Wer kann mit den Verfahrens·lotsen sprechen?
- Junge Menschen bis 27 Jahre können Eingliederungs·hilfe bekommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB VIII und SGB IX. - Die Mütter und Väter von den Kindern.
Und die Menschen, die sich um die Kinder kümmern.