Inhalt

Wer kann mit den Verfahrens·lotsen sprechen?

  • Junge Menschen bis 27 Jahre können Eingliederungs·hilfe bekommen.
    Das steht im Gesetz.
    Das Gesetz heißt: SGB VIII und SGB IX.
  • Die Mütter und Väter von den Kindern.
    Und die Menschen, die sich um die Kinder kümmern.