Wie helfen die Verfahrens·lotsen dem Jugend·amt? Das Jugend·amt soll inklusiv werden.
Es gibt verschiedene Gesetze für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- das SGB IX
- das SGB VIII.
Das SGB IX ist für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung.
Das SGB IX ist auch für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung.
Das SGB VIII ist für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.
Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend·stärkungs·gesetz.
Das Gesetz ist für die Kinder- und Jugend·hilfe.
Die Kinder- und Jugend·hilfe soll inklusiv sein.
Das heißt:
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Hilfen bekommen.
Dabei ist egal:
Haben die Kinder oder Jugendlichen eine Behinderung?
Und welche Behinderung haben sie?
Die Verfahrens·lotsen helfen dem Jugend·amt.
Das Jugend·amt muss viel organisieren.