ESF Plus - Förderung von Personal- und Sachkosten für die Be-rufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung durch IT-Scouts beantragen
Urheber
Leistungsbeschreibung
Die Maßnahme »IT-Scouts« ist ein Angebot im Übergang Schule-Beruf. IT-Scouts sind Beraterinnen und Berater, die über Berufserfahrung im IT-Bereich verfügen, die für die Beratung, berufliche Orientierung und Berufswahlentscheidung der jungen Menschen eine Hilfe sind. IT wird oft einseitig nur mit Informatik, Software-Entwicklung, Programmierung, Hardware-Konfiguration etc. in Verbindung gebracht. Zukünftig werden (alle) Arbeitsfelder und Lebensbereiche mit digitalen Anforderungen konfrontiert und IT-Fachkräfte gebraucht. Schon heute gibt es interessante und abwechslungsreiche Branchen, in denen IT-Kompetenzen unerlässlich sind: zum Beispiel Mobilität, Umweltschutz, Klimaschutz, Medizin, Medien, Wirtschaft.
Ziel dieser Maßnahme ist, junge Menschen für diesen Berufsbereich zu interessieren und ihre Ausbildungsmotivation zu stärken, um eine Ausbildung im IT-Arbeitsbereich zu beginnen.
Die IT-Scouts bieten an:
1. Informationen über IT-Berufsbereiche, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten, öffentlichkeitswirksame Werbeaktionen, Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben
Die IT-Scouts informieren über IT-Berufsbereiche bzw. IT-Berufe und stellen die Ausbildungsvoraussetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten dar. Sie führen Informationsveranstaltungen zum Beispiel in Schulen aller weiterführender Schularten, Vereinen, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, in der Agentur für Arbeit und im Jobcenter durch, um die beruflichen und zukunftsweisenden Möglichkeiten im IT-Arbeitsfeld aufzuzeigen und Interesse zu wecken. Insbesondere jungen Mädchen und Frauen soll Mut gemacht werden, dieses Arbeitsfeld ins Visier zu nehmen.
Ebenso werden Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte angeboten. IT-Scouts organisieren öffentlichkeitswirksame Werbeaktionen (zum Beispiel IT-Rallye, Digi-Camp, Betriebsbesichtigungen, Erfahrungsberichte).
2. Individuelle Einzelberatung
Interessierte junge Menschen können eine Einzelberatung in Anspruch nehmen, Informationen zu einzelnen Berufen und ihren Anforderungen sowie Praktikums- und Ausbildungsstellen erhalten. Das Angebot der IT-Scouts ist freiwillig und unbürokratisch. Die Beratung nutzt moderne digitale Kommunikationsmöglichkeiten.
Verfahrensablauf
Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
- Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:
- Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
- Sie reichen den Projektantrag in Papierform per Post ein. Zusätzlich senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de .
Ansprechpunkt
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Antragsvoraussetzungen: Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der beruflichen Orientierung und den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt verfügen.
- Enge Vernetzung mit Beteiligten im Übergang Schule-Beruf, wie zum Beispiel Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfeeinrichtungen etc.
Erforderliche Unterlagen
- Projektantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Frist
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
- ESF Plus Verordnung - VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates - VER-ORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schles-wig-Holstein für die Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus
- Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme »IT-Scouts«
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein