Grunddaten von Tankstellen übermitteln
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe verfügen, müssen Sie sich bei der Mobilithek als Nutzerin oder Nutzer registrieren, um Ihrer Meldepflicht nachzukommen.
Die Mobilithek ist eine Onlinemeldeplattform des Bundes für den Austausch von Mobilitäts- und Verkehrsdaten. Die MTS-K nimmt Ihre Daten dort entgegen.
Zu den Grunddaten gehören:
- Name und Marke der Tankstelle
-
Standort der Tankstelle mit Angabe der
- Geo-Koordinaten
- Adresse
- Öffnungszeiten
Die MTS-K kann dann Ihre Meldungen der Grunddaten und von Preisänderungen anhand Ihres Organisationsnamens zuordnen.
Da die Mobilithek die gemeldeten Daten nicht dauerhaft speichert, müssen Sie mindestens einmal in der Woche Ihre Grunddaten erneut melden.
Verfahrensablauf
- Sie gehen auf die Internetseite der Mobilithek und öffnen den Online-Dienst.
- Sie geben Ihre E-Mail-Adresse an.
- Die Mobilithek sendet Ihnen einen Bestätigungslink, mit dem Sie ein kostenloses Nutzerkonto anlegen können.
- Sie legen unter ihrem Nutzerkonto eine Organisation an.
- Sie legen unter Ihrer Organisation ein Grunddatenangebot für Ihre Tankstellen an und machen dieses der MTS-K zugänglich.
- Sie übermitteln über das Grunddatenangebot automatisiert einmal wöchentlich ein Datenpaket mit den Grunddaten zu Ihren Tankstellen.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe.
- Sie sind bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert.
- Ihre Tankstelle verfügt über eine eindeutige Nummer in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
- Sie sind als Nutzerin oder Nutzer bei der Mobilithek registriert.
- Sie haben unter ihrem Nutzerkonto eine Organisation angelegt.
- Sie haben unter Ihrer Organisation ein Grunddatenangebot angelegt und der MTS-K zugänglich gemacht.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Sie müssen sich bei der Mobilithek registrieren und dort eine Organisation anlegen, bevor Sie Grunddaten für Ihre Tankstellen melden können.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung - MTSKraftV)
- Allgemeinverfügung zur technischen Ausgestaltung der Übermittlung der Grund- und Preisdaten durch die registrierten Meldepflichtigen
- § 47 k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf gegen die Grunddatenmeldepflicht existiert nicht.
Gegen die Allgemeinverfügung der MTS-K-, die für alle registrierten Meldepflichtigen regelt, dass für die Meldung die Mobilithek zu nutzen ist und wie dies zu geschehen hat, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gegen den Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Urheber
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)