Wiedergutmachungseinbürgerung aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Ausland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben oder nicht erwerben konnten, können Sie eine Wiedergutmachungseinbürgerung beantragen.

Das gilt auch für Nachfahrinnen und Nachfahren von betroffenen Personen.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Einbürgerung bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftsstaates, ob sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit auswirkt. Dies hängt allein vom Recht des Staates ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie aktuell besitzen.

Verfahrensablauf

Die Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:

  • Online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder
  • per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die nötigen Nachweise.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, sendet das BVA Ihre Einbürgerungsurkunde an die zuständige Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
  • Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, informiert Sie Ihre Auslandsvertretung.

Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:

  • Sie können vorab per E-Mail, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung alle notwendigen Informationen über die Antragstellung und erforderlichen Unterlagen erhalten.
  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter. Bei Bedarf kann die Auslandsvertretung Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den Unterlagen per Post an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Sie können ihn auch persönlich dort abgeben.
  • Alternativ können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen beim BVA einreichen.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und informiert Sie, wenn weitere Unterlagen und Angaben nötig sind.

Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Wegen nationalsozialistischer Verfolgung
    • haben Sie oder Ihre Vorfahren Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26.02.1955 aufgegeben oder verloren, insbesondere durch Einbürgerung in einen anderen Staat oder
    • waren Sie oder Ihre Vorfahren von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen oder
    • sind Sie oder Ihre Vorfahren nicht eingebürgert oder waren von einer Einbürgerung ausgeschlossen oder
    • haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben oder verloren, wenn dieser vor dem 30.01.1933 begründet wurde. Für Kinder gilt dies auch, wenn der gewöhnliche Aufenthalt erst nach diesem Datum begründet wurde.
  • Sie sind Nachfahrin oder Nachfahre einer betroffenen Person.
  • Sie sind straffrei.
  • Sie erfüllen weitere Voraussetzungen wie Volljährigkeit und Straffreiheit.
  • Sie haben zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder verloren.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres aktuellen ausländischen Reisepasses oder Personaldokumentes (Seiten mit Passbild und Personalangaben)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Heiratsurkunde Ihrer Eltern
  • gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde
  • falls vorhanden: Geburts- oder Abstammungsurkunden sowie Heiratsurkunden, Familienbücher für alle Vorfahren Ihrer aufsteigenden Linie, zurück bis zu der Person, die zwischen 1933 und 1945 nationalsozialistischer Verfolgung ausgesetzt war
  • auf Anforderung: aktuelles Dokument Ihres Aufenthaltsstaates, das umfassende Auskunft über Ihre strafrechtliche Unbescholtenheit gibt (sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis, Strafregisterauszug oder Criminal record)
  • gegebenenfalls Adoptionsunterlagen wie Adoptionsurkunde, Gerichtsbeschluss
  • gegebenenfalls Scheidungsunterlagen wie Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • gegebenenfalls Lebenspartnerschaftsurkunde
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
  • gegebenenfalls Unterlagen zu Namensänderungen, wie Namensänderungsurkunden, Heiratsurkunden oder andere amtliche Unterlagen über die Namensführung
  • folgende Nachweise:
    • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bis zu der Person Ihrer Vorfahren, die zwischen 1933 und 1945 nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt war und deswegen Deutschland verlassen musste oder
    • Nachweis darüber, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bereits vor dem 30.01.1933 hatten (als Kind auch nach diesem Zeitpunkt) oder
    • Nachweis über den Ausschluss vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (beispielsweise beantragte, aber nicht erfolgte Einbürgerung zwischen 1933 und 1945) sowie
  • Nachweis über die Verfolgungsgründe und -maßnahmen, denen Sie selbst oder die Person Ihrer Vorfahren zwischen 1933 und 1945 ausgesetzt waren
  • gegebenenfalls Nachweise darüber, wann die maßgebliche Person Ihrer Vorfahren, die von nationalsozialistischer Verfolgung betroffen war, eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat
  • Unterlagen, die Rückschlüsse auf die deutsche Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren zulassen, wie
    • Einbürgerungsurkunden
    • Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
    • Ernennungsurkunden bei Beamtinnen oder Beamten
    • Staatsangehörigkeitsausweise
    • Heimatscheine
    • Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)
    • Meldebestätigungen
  • Unterlagen, die Rückschlüsse auf die Verfolgungsgründe und -maßnahmen zulassen wie
    • Nachweise über Berufsverbote
    • Entlassung aus dem öffentlichen Dienst
    • Entziehung der Zulassung als Ärztin oder Arzt beziehungsweise Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
    • Ausweisungsanordnung
    • Inhaftierungsunterlagen
    • Internierungsnachweise
    • Unterlagen über Enteignungen
    • Eintragungen der Religionszugehörigkeit in Geburts- oder Heiratsurkunden
    • Zugehörigkeit zu einer verfolgten Religionsgemeinschaft
    • Vermerke in Reisepässen oder auf anderen amtlichen Dokumente
    • Entschädigungsunterlagen

Kosten

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können Kosten entstehen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Jahr(e)
    • Je nach Einzelfall kann die Bearbeitung länger dauern.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen dazu, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

Urheber

Bundesverwaltungsamt (BVA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

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