Ehrenamtskarte ausstellen lassen
Urheber
Leistungsbeschreibung
Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Mit ihr können Sie Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen im gesamten Land nutzen.
Als Ehrenamtskarte gilt auch der Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Sie können die Karte oder den Dienstausweis bei teilnehmenden Einrichtungen vorlegen. Diese erkennen Sie an dem Logo der Ehrenamtskarte, das an Eingängen oder Kassen angebracht ist.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Angaben zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
- Sie engagieren sich freiwillig und unentgeltlich in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein.
- Ihr ehrenamtliches Engagement besteht seit mindestens zwei Jahren.
- Sie sind in diesem Zeitraum durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche oder insgesamt 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig gewesen.
- Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie kein Entgelt und keine geldwerten Vorteile. Eine Erstattung von Auslagen ist zulässig.
- Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen die Voraussetzungen mit einem gültigen Feuerwehr-Dienstausweis.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung einer verantwortlichen Person oder Organisation über Ihr ehrenamtliches Engagement
- Nachweis über Dauer und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr: gültiger Feuerwehr-Dienstausweis
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis nutzbar.