Förderung von Freizeitmaßnahmen und Familienurlauben
Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Ostholstein fördern Freizeitmaßnahmen und Familienurlauben im Rahmen der Jugendferienwerks-Richtlinie gemäß der Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) des Landes und den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein.
Richtlinien Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Ostholstein
Anträge
1. Förderung von Freizeitmaßnahmen für Jugendgruppen (Antragsteller Veranstalter) sowie Einzelpersonen (Antragsteller Sorgeberechtigte)
sind zu richten an:
Antrag Jugendfreizeitmaßnahme für Jugendgruppe/n (für Träger / Veranstalter)
Antrag Jugendfreizeitmaßnahme für einzelne Kinder und Jugendliche (für Sorgeberechtigte)
2. Förderung von Familienurlauben
Wenden Sie sich an das
Informationsflyer zum Familienurlaub
Antrag Familienurlaub