Inhalt

Förderung von Freizeitmaßnahmen und Familienurlauben 

Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Ostholstein fördern Freizeitmaßnahmen und Familienurlauben im Rahmen der Jugendferienwerks-Richtlinie gemäß der Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) des Landes und den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein.

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)

Richtlinien Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Ostholstein

Anträge

1. Förderung von Freizeitmaßnahmen für Jugendgruppen (Antragsteller Veranstalter) sowie Einzelpersonen (Antragsteller Sorgeberechtigte)

sind zu richten an:

Kreis Ostholstein

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe

Kreis Ostholstein
Förderung der Jugendarbeit

Lübecker Staße 41
23701 Eutin

Antrag Jugendfreizeitmaßnahme für Jugendgruppe/n (für Träger / Veranstalter)

Antrag Jugendfreizeitmaßnahme für einzelne Kinder und Jugendliche (für Sorgeberechtigte)

Teilnahmeschein Jugendfreizeit Jugendferienwerk


Hier finden Sie eventuell geeignete "Kinder- und Jugendfreizeiten“ 

Zum Angebot



2. Förderung von Familienurlauben

Wenden Sie sich an das

Familienzentrum Neustadt in Holstein

(DKSB Kreisverband Ostholstein)

Rosengarten 10
SH-23730 Neustadt in Holstein

Informationen zur Förderung von Familienurlauben

Antrag 

Antrag zur Förderung auf Familienurlaub