Inhalt

Nach Antragstellung prüft der zuständige Träger der Eingliederungshilfe innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen seine Zuständigkeit und entscheidet über den Antrag. Hierfür wird ein persönliches Gespräch geführt.

Der Träger der Eingliederungshilfe wird sich hierzu bei Ihnen melden. Sofern ein Bedarf und der Anspruch auf eine Eingliederungshilfeleistung festgestellt wurde, erhalten Sie vom Träger der Eingliederungshilfe einen entsprechenden Bescheid hierüber.