Inhalt

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt an.
  • Die Kenntnisüberprüfung wird in Schleswig-Holstein zentral vom Kreis Nordfriesland durchgeführt.
  • Ihr Gesundheitsamt meldet Sie dort an. Vom Kreis Nordfriesland erhalten Sie die Einladung zur Prüfung.
  • Die Einladung zur schriftlichen Überprüfung geht Ihnen etwa vier Wochen vor dem Termin zu.
  • Nach der schriftlichen Überprüfung folgt frühestens nach weiteren vier Wochen die mündlich-praktische Überprüfung.
  • Nach bestandener Überprüfung erteilt Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt die Erlaubnis.
  • Sie erhalten die Erlaubnis schriftlich zugestellt.