Verfahrensablauf
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt an.
- Die Kenntnisüberprüfung wird in Schleswig-Holstein zentral vom Kreis Nordfriesland durchgeführt.
- Ihr Gesundheitsamt meldet Sie dort an. Vom Kreis Nordfriesland erhalten Sie die Einladung zur Prüfung.
- Die Einladung zur schriftlichen Überprüfung geht Ihnen etwa vier Wochen vor dem Termin zu.
- Nach der schriftlichen Überprüfung folgt frühestens nach weiteren vier Wochen die mündlich-praktische Überprüfung.
- Nach bestandener Überprüfung erteilt Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt die Erlaubnis.
- Sie erhalten die Erlaubnis schriftlich zugestellt.