Pflegebedarfsplanung im Kreis Ostholstein: Zukunftsorientierte Impulse für die Pflege
Auf Grundlage des Landespflegegesetzes Schleswig-Holstein sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, regelmäßig Pflegebedarfspläne zu erstellen und fortzuschreiben. Ziel der Pflegebedarfsplanung ist es, eine fundierte Basis für die künftige Pflege- und Unterstützungsstruktur zu schaffen und den Pflegebedarf langfristig zu prognostizieren.
Die Pflegebedarfsplanung im Kreis Ostholstein wurde im Sommer 2025 in Zusammenarbeit mit dem ALP-Institut aus Hamburg initiiert. Der Planungsprozess umfasste eine detaillierte Bestandsanalyse, eine kleinräumige Bevölkerungsprognose sowie eine umfassende Prognose des Pflegebedarfs bis zum Jahr 2040. Diese Prognose wurde nicht nur auf Kreisebene, sondern auch für jede einzelne Kommune erstellt. Ein besonderer Fokus lag auf regionalen Besonderheiten sowie dem zunehmenden Zuzug von Seniorinnen und Senioren. Das übergeordnete Ziel der Planung ist es, die bestehende Pflegeinfrastruktur zu analysieren und darauf basierend Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der regionalen Pflegeversorgung abzuleiten.