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Schutzkonzepte für Geflüchtetenunterkünfte

Erarbeitung eines Schutzkonzeptes in Zusammenarbeit mit DeBUG 2.0

Ursprung ist die in Panel I aufgerufene Herausforderung der Kommunen, Personen bedarfsgerecht in den Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Trotz einer gesetzlichen Verpflichtung gibt es im Kreis Ostholstein kein Schutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte.

Ziel ist es, durch die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes verschiedene Faktoren der Unterbringung in den Fokus zu nehmen und für eine bestmögliche Umsetzung am jeweiligen Standort zu werben. Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter sind dabei das Grundniveau zur Umsetzung. Ein Teilziel in diesem Zusammenhang ist die Schulung und Sensibilisierung aller vor Ort Tätigen bezüglich der Schutzbedarfe vulnerabler Personen in Gemeinschaftsunterkünften.

Zeitplan und Vorgehen:

  • Eine Zusammenarbeit mit DeBUG 2.0 (Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen) der Bundesinitiative für Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften und dem Schutz- und Versorgungskompass Schleswig-Holstein wird angestrebt.
  • 2026 sind Fortbildungen von DeBUG 2.0 für die Wohnraumverwaltung, kommunale Unterbringung und Integrationsstellen der Kommunen im Kreis Ostholstein geplant.
  • Eine konkrete Erarbeitung von Schutzkonzepten soll nach einer Bewerbungsphase für Interessierte Kommunen ab Q2/2026 an zwei bis drei Modellstandorten erfolgen. Es ist geplant, neben der Beratung und Begleitung von DeBUG 2.0 weitere Kooperationspartner:innen zu involvieren.
  • Die so entstandenen Schutzkonzepte können im weiteren Verlauf als Schablonen für weitere Kommunen dienen.