Schutzkonzepte für Geflüchtetenunterkünfte
Erarbeitung eines Schutzkonzeptes in Zusammenarbeit mit DeBUG 2.0
Ursprung ist die in Panel I aufgerufene Herausforderung der Kommunen, Personen bedarfsgerecht in den Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Trotz einer gesetzlichen Verpflichtung gibt es im Kreis Ostholstein kein Schutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte.
Die Rechtsgrundlage begründet sich laut BMBFSFJ folgendermaßen: „Mit dem am 21. August 2019 in Kraft getretenen „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ wurden Regelungen zum Schutz vulnerabler Personen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften eingeführt. Nach § 44 Absatz 2a Asylgesetz sollen die Länder „geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“. Nach § 53 Absatz 3 Asylgesetz gilt diese Verpflichtung auch bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Bei § 44 Absatz 2a Asylgesetz handelt es sich um eine Verpflichtung der Länder zur Gewährleistung von Schutz für Frauen und vulnerable Personen bei der Unterbringung.“
Leitlinien und Empfehlungen begründen sich auf: Mindeststandards für Schutzkonzepte (BMBFSFJ/UNICEF): Diese dienen als bundesweit einheitliche Orientierungshilfe und fordern die Entwicklung spezifischer Konzepte für jede Unterkunft, die folgende Bereiche abdecken:
- Personal: Qualifikation, Schulung, Fortbildung
- Strukturen: Rückmelde-, Beschwerde- und Meldeverfahren, Zugang zu psychosozialer Unterstützung
- Bauliche und räumliche Bedingungen: Sichere Unterbringung (z. B. getrennte Bereiche), kindgerechte Räume
- Risikomanagement: Präventionsmaßnahmen, Risiko- und Bedarfsanalysen
- das BAMF-Konzept zur Identifizierung vulnerabler Personen mit einem Fokus auf frühzeitige Erkennung und Sicherstellung der Rechte vulnerabler Schutzsuchender
Ziel ist es, durch die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes verschiedene Faktoren der Unterbringung in den Fokus zu nehmen und für eine bestmögliche Umsetzung am jeweiligen Standort zu werben. Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter sind dabei das Grundniveau zur Umsetzung. Ein Teilziel in diesem Zusammenhang ist die Schulung und Sensibilisierung aller vor Ort Tätigen bezüglich der Schutzbedarfe vulnerabler Personen in Gemeinschaftsunterkünften.
Zeitplan und Vorgehen:
- Eine Zusammenarbeit mit DeBUG 2.0 (Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen) der Bundesinitiative für Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften und dem Schutz- und Versorgungskompass Schleswig-Holstein wird angestrebt.
- 2026 sind Fortbildungen von DeBUG 2.0 für die Wohnraumverwaltung, kommunale Unterbringung und Integrationsstellen der Kommunen im Kreis Ostholstein geplant.
- Eine konkrete Erarbeitung von Schutzkonzepten soll nach einer Bewerbungsphase für Interessierte Kommunen ab Q2/2026 an zwei bis drei Modellstandorten erfolgen. Es ist geplant, neben der Beratung und Begleitung von DeBUG 2.0 weitere Kooperationspartner:innen zu involvieren.
- Die so entstandenen Schutzkonzepte können im weiteren Verlauf als Schablonen für weitere Kommunen dienen.