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Schutzkonzepte als Faktor gesunderhaltender Unterbringung

Erstellung von Schutzkonzepten für Geflüchtetenunterkünfte zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Bewohner:innen.

Ursprung ist der in Panel I aufgerufene, unzureichend vorhandene gesunderhaltende Wohnraum. Im Fokus standen hier die Gemeinschaftsunterkünfte. Beispielsweise kann durch das Schaffen sicherer Räume die psychosoziale Gesundheit der Bewohner:innen positiv beeinflusst werden, ebenso wie eine barrierefreie Gestaltung der Räume erst ungehinderte Nutzung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ermöglicht. Im Kreis Ostholstein gibt es bisher kein Schutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte.

Ziel ist es, durch die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes gesunderhaltende und gesundheitsfördernde Faktoren der Unterbringung in den Fokus zu nehmen und für eine bestmögliche Umsetzung am jeweiligen Standort zu werben. Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter sind dabei das Grundniveau zur Umsetzung. Ein Teilziel in diesem Zusammenhang ist die Schulung und Sensibilisierung aller vor Ort Tätigen bezüglich der Schutzbedarfe vulnerabler Personen in Gemeinschaftsunterkünften.

Zeitplan und Vorgehen:

  • Eine Zusammenarbeit mit DeBUG 2.0 (Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen) der Bundesinitiative für Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften und dem Schutz- und Versorgungskompass Schleswig-Holstein wird angestrebt.
  • 2026 sind Fortbildungen von DeBUG 2.0 für die Wohnraumverwaltung, kommunale Unterbringung und Integrationsstellen der Kommunen im Kreis Ostholstein geplant.
  • Eine konkrete Erarbeitung von Schutzkonzepten soll nach einer Bewerbungsphase für interessierte Kommunen ab Q2/2026 an zwei bis drei Modellstandorten erfolgen. Es ist geplant, neben der Beratung und Begleitung von DeBUG 2.0 weitere Kooperationspartner:innen zu involvieren.
  • Die so entstandenen Schutzkonzepte können im weiteren Verlauf als Schablonen für weitere Kommunen dienen.