Beratung und Unterstützung für junge Volljährige in Unterhaltsfragen
Mit dem 18. Geburtstag ändert sich unterhaltsrechtlich einiges. Nicht nur müssen Sie sich ab diesem Zeitpunkt selbst um die eigenen Unterhaltsansprüche kümmern, es sind nun auch beide Elternteile grundsätzlich barunterhaltspflichtig.
Das Jugendamt bietet Ihnen kostenlos Beratung und Unterstützung in dieser Lage an, insbesondere bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche, aber auch bei der Auskunftseinholung von den Eltern, sowie die damit verbundene Kommunikation und mit allgemeinen Informationen zum Thema Unterhalt ab Volljährigkeit.
Sie können sich ab Volljährigkeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres durch das Jugendamt kostenfrei beraten und unterstützen lassen.