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Motorboote auf den Seen von Ostholstein: Man darf Motorboote nur in besonderen Situationen benutzen.

Die Untere Wasser·behörde vom Kreis Ost·holstein sagt:
Man braucht eine Erlaubnis für Motorboote.
Motorboote sind zum Beispiel:

  • Boote mit Motor
  • Jet·skis.

Die Motorboote dürfen nicht einfach auf dem Wasser sein.
Das gilt für:

  • Seen
  • Flüsse
  • Bäche
  • Gräben.

Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Landeswassergesetz.
Das Gesetz gilt für ganz Schleswig-Holstein.

Man darf die Motorboote auch nicht einfach am Steg lassen.
Oder man lässt die Motorboote an einer Boje.
Eine Boje ist ein schwimmendes Zeichen im Wasser.
Das ist auch verboten.

Die Gesetze sollen die Seen und Flüsse schützen.
Und die Gesetze sollen Menschen helfen.
Die Menschen sollen sich in den Seen und Flüssen sicher fühlen.
Und sie sollen sich dort erholen können.

Motorboote machen Wellen im Wasser.
Das kann gefährlich sein für:

  • Schwimmer und Schwimmerinnen
  • kleine Boote ohne Motor.

Motorboote sind auch schlecht für:

  • die Ufer von Seen und Flüssen
  • die Luft
  • Tiere
  • Pflanzen.

Seen und Flüsse sind wichtig für die Natur.
Sie sind der Lebens·raum von vielen Tieren und Pflanzen.
Deshalb muss man sie schützen.

Manche Menschen brauchen keine Erlaubnis für ein Elektro·boot.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die sich um das Wasser kümmern
  • Menschen, die das Wasser kontrollieren
  • Menschen, die das Wasser messen
  • Menschen, die Fische kontrollieren
  • Rettungs·dienste
  • Polizisten und Polizistinnen
  • Fischer und Fischerinnen.

Das steht im Landeswassergesetz.
Auch die Besitzer und Besitzerinnen von Seen brauchen keine Erlaubnis.
Und Menschen mit Behinderung brauchen keine Erlaubnis.
Dafür müssen sie einen Fischereischein haben.
Und sie müssen das Elektro·boot alleine benutzen.
Das Elektro·boot darf nur eine Motor·leistung bis 900 Watt haben.

Sie wollen das Wasser für etwas anderes benutzen?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von der Unteren Wasser·behörde.
Die Untere Wasser·behörde gibt Ihnen die Erlaubnis nur in bestimmten Fällen.
Zum Beispiel:

  • wenn Sie etwas für die Wissenschaft machen
  • wenn Sie etwas für die Ausbildung machen
  • wenn Sie eine Veranstaltung für Wasser·sport machen.

Sie benutzen ein Wasser·fahrzeug mit Motor?
Und Sie haben keine Erlaubnis dafür?
Dann ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Das heißt:
Sie müssen vielleicht eine Geldbuße bezahlen.

Der Kreis Ostholstein sagt:
Sie wollen ein Boot mit Motor benutzen?
Dann sollen Sie sich vorher über die Regeln informieren.
Brauchen Sie eine Erlaubnis?
Das können Sie so früh genug herausfinden.

Autor: Die Pressesprecherin, 22.07.2026 
Quelle: Kreis Ostholstein 

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