Manche Dach·decker im Reise·gewerbe arbeiten nicht richtig. Das ist gefährlich. Darauf müssen Sie aufpassen.
Die Kreise Ost·holstein und Plön und die Stadt Neumünster haben eine Arbeits·gruppe.
Die Arbeits·gruppe heißt: Ermittlungs·gruppe zur Bekämpfung der Schwarz·arbeit.
Die Arbeits·gruppe sagt:
Es gibt immer mehr Dach·decker im Reise·gewerbe.
Das heißt:
Die Dach·decker reisen von Ort zu Ort.
Und sie bieten ihre Arbeit an Haus·türen an.
Sie wollen schnell Aufträge bekommen.
In den letzten Wochen hat der Kreis viele Hinweise bekommen.
Der Kreis hat herausgefunden:
Manche Dach·decker haben keine Reisegewerbekarte.
Und sie haben keine Gewerbe·anmeldung.
Das heißt:
Sie dürfen die Arbeit nicht machen.
Manchmal machen die Dach·decker ihre Arbeit auch schlecht.
Und sie wollen Geld für ihre Arbeit.
Aber sie geben keine Rechnung oder Quittung.
Der Kreis sagt:
Manchmal kommen Menschen zu Ihnen nach Hause.
Die Menschen bieten Ihnen etwas an.
Sie haben die Menschen nicht eingeladen.
Dann müssen Sie aufpassen.
Sie wollen das Angebot annehmen?
Dann müssen Sie die Menschen nach einer Reisegewerbekarte fragen.
Die Reisegewerbekarte zeigt:
Die Menschen dürfen das Angebot machen.
Sie müssen sich auch den Namen von den Menschen aufschreiben.
Sie müssena auch eine Rechnung bekommen.
Auf der Rechnung muss die Adresse von der Firma stehen.
Nur dann dürfen Sie bezahlen.
Sie bezahlen mit Bargeld?
Dann müssen Sie auch eine Rechnung bekommen.
Der Kreis sagt auch:
Es gibt besondere Regeln für Haus·tür·geschäfte.
Haus·tür·geschäfte sind Verträge an der Haus·tür.
Sie haben einen Vertrag an der Haus·tür gemacht?
Dann können Sie den Vertrag vielleicht widerrufen.
Das heißt:
Sie können den Vertrag rückgängig machen.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Sie müssen dafür über Ihr Widerrufsrecht informiert werden.
Dann beginnt die Frist von 2 Wochen.
Es gibt aber auch Ausnahmen von diesem Gesetz.
Vielleicht treffen Sie einen Hand·werker.
Der Hand·werker hat keine Nachweise dabei.
Oder der Hand·werker bietet eine Arbeit ohne Rechnung an.
Dann können Sie das der Ermittlungs·gruppe sagen.
Die Ermittlungs·gruppe ist eine Arbeits·gruppe.
Die Arbeits·gruppe prüft die Arbeit von den Handwerkern.
Sie können die Ermittlungs·gruppe anrufen.
Die Telefonnummer ist: 04521788-354
Oder Sie schreiben eine E-Mail an: schwarzarbeit@kreis-oh.de
Quelle: Kreis Ostholstein
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Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss