Man will ein Frauen·haus bauen. Das Frauen·haus soll im Kreis Ost·holstein sein. Wer will sich um das Frauen·haus kümmern? Dafür gibt es ein Interessenbekundungsverfahren. Das heißt: Man kann sagen: Ich will mich um das Frauen·haus kümmern.
In Ostholstein soll ein zweites Frauen·haus gebaut werden.
Der Haupt- und Finanz·ausschuss hat gesagt:
Es soll mehr Plätze in den Frauenhäusern im Kreis geben.
Das Land Schleswig-Holstein will den Bau von dem Frauen·haus bezahlen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver Maßnahmen zur Schaffung von Frauen·hausplätzen.
Das Gesetz gibt es seit Ende September.
Die Anträge für das Geld werden noch gemacht.
Wer will das Frauen·haus leiten?
Das will der Kreis Ost·holstein wissen.
Deshalb gibt es ein Interessenbekundungsverfahren.
Das heißt:
Vereine und Institutionen können sagen:
Wir wollen das Frauen·haus leiten.
Und so wollen wir das Frauen·haus machen.
Vereine und Institutionen können mitmachen.
Sie können das bis zum 15. November 2026 machen.
Das ist ein Teil von einem Verfahren.
Das Verfahren heißt: Interessenbekundungsverfahren.
Der Kreis gibt den Vereinen und Institutionen Infos.
Zum Beispiel:
- Infos über das Frauen·haus
- Infos über das Verfahren.
Sie sind ein Träger und interessieren sich dafür?
Dann können Sie mit Anna-Theresa Boos sprechen.
Anna-Theresa Boos ist die Gleichstellungsbeauftragte vom Kreis Ost·holstein.
Die E-Mail-Adresse von Anna-Theresa Boos ist: a.boos@kreis-oh.de
Die Telefonnummer von Anna-Theresa Boos ist: 04521788-430.
Quelle: Kreis Ostholstein
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