Inhalt

1. Wie werden die Eingliederungshilfen eingesetzt?

Team Planung am Schulstandort entscheidet über den grundsätzlichen Einsatz von Eingliederungshilfen. Im Schulalltag werden diese Einsätze tagesaktuell vom Team Eingliederungshilfe besprochen und koordiniert. In diesem Team übernehmen entweder die Schulleitung oder ein andere/r Delegierte/r die Leitung.

Die Koordination richtet sich aktuellen Bedarfen, Anwesenheiten der Schülerschaft sowie der Kapazitäten der Eingliederungshilfen.

2. Wird es weiterhin Einzelfallhilfen geben?

Das Team Planung als multiprofessionelles Gremium entscheidet über den Umgang mit Bedarfen von Schülerinnen und Schülern. Der dort geplante Einsatz von Eingliederungshilfen in Klassen, Jahrgängen und auch einzelnen Projekten und Aufgabenstellungen kommt bei den Schülerinnen und Schülern als Hilfe und Unterstützung an. Das Team Planung kann Einzelfallhilfen im Pooling einsetzten.

3. Wonach berechnet sich das Budget fürs Pooling und wann wird es neu berechnet?

Die Kriterien/ Indikatoren zur Budgetierung werden durch die Steuerungsgruppe QE (Qualitätsentwicklung schulischer Eingliederungshilfen) festgelegt:

  • Differenzierung nach Schulart
  • Anzahl der Schülerinnen und Schüler
  • BUT- Mittel (Bildung und Teilhabe) als sozialer Indikator an Grundschulen

Eine Anpassung sowie Neuberechnung des Budgets ist ab dem 01.01.2027 geplant.

4. Ist die Zusammenarbeit zwischen Schulen in einer Region geplant?

Eine Zusammenarbeit zwischen Schulen ist wünschenswert, damit die Übergänge der Schülerinnen und Schüler zwischen den Schulen gut vorbereitet werden. Auch gemeinsame Projekte sind möglich.

5. Was verändert sich für mich als Lehrkraft?

Eingliederungshilfen werden Teil des Schulteams und können somit schneller und flexibler eingesetzt werden. Die Aufgaben der Lehrkräfte bleiben weiterhin bestehen.

6. Bekommen wir zusätzliche Stunden für die Arbeit im Team Planung und im Team Eingliederungshilfe?

Die Arbeit im Team Planung und im Team Eingliederungshilfe werden im Rahmen der regulären Aufgabenstellung innerhalb der Schule geleistet. Eine zusätzliche Stundenzuweisung erfolgt nicht.