Gleichstellung im Kreis Ostholstein
Soziale Ungleichheit zeigt sich auch heute noch am stärksten am sozialen Marker Geschlecht.
Wie gut es uns in der Gesellschaft geht, welche Chancen wir haben, hängt also immer noch vom Geschlecht ab. Um gesellschaftlich bedingte Ungleichheiten zu nivellieren, ihnen entgegen zu wirken und sie zu beseitigen, dafür gibt es Gleichstellungsstellen. Sie dienen dem Abbau von Diskriminierungen und struktureller Benachteiligung.
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Mit dieser knappen, aber eindeutigen Regelung des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes wird der Staat in die Pflicht genommen, Gleichberechtigung zu einer gesellschaftlichen Realität zu machen. Im Leitbild der Kreisverwaltung heißt es deshalb:
"Unser Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern gemeinschaftlich zu verwirklichen."
Die Gleichstellungsbeauftragte ist dabei beratend tätig und wirkt auf die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes hin.
Menschen in Ostholstein können sich an die Gleichstellungbeauftragte wenden. Hier finden Sie Weiterleitung an Fachberatungsstellen und Beratung bei:
- Diskriminierung und Benachteiligung: Unterstützung bei der Bewältigung und Meldung von Diskriminierungserfahrungen und Benachteiligungen.
- Gewalterfahrungen: Beratung und Hilfe für Betroffene von körperlicher, emotionaler und sexueller Gewalt und sexueller Belästigung.
- Familie und Kinder: Unterstützung bei familiären Fragen, einschließlich familiären Herausforderungen.
- Elternzeit und Wiedereinstieg in den Beruf: Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf, Beratung zu Elternzeit und Diskriminierungserfahrungen durch Elternzeit.
- Trennung und Scheidung: Hilfe und Beratung bei Trennungs- und Scheidungsfragen, um die bestmögliche Unterstützung in dieser schwierigen Lebensphase zu bieten.
- Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität.
- Beratung und Informationen zu strukturellen Ungleichheiten und Benachteiligungen von Frauen in Gesellschaft, Politik und Beruf.
Interne Aufgaben (innerhalb der Verwaltung)
- Information und Beratung zu gleichstellungsrelevanten Themen wie u.a. Vereinbarkeit von elterlicher Verantwortung und Beruf sowie Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Beteiligung an Organisations- und Personalentscheidungen (z.B. Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren)
- Konzeptionelle und inhaltliche Arbeit zu Gleichstellungsthemen (Prüfung von Beschlussvorlagen, Controling GstG)
- Organisation von Veranstaltungen und Seminaren
Externe Aufgaben (außerhalb der Verwaltung)
- Einbringen der Interessen marginalisierter Gruppen in Politik und politische Entscheidungsprozesse
- Beratung zu Gleichstellungsangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit Organisationen, Netzwerkpartner:innen
- Geschäftsführung des Gleichstellungsbeirats OH
- Landessprecherin der LAG kommunaler Gleichstellungsbeuaftragter SH
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
In der Kreisverwaltung Ostholstein möchten wir allen, die sich dem männlichen, weiblichen Geschlecht zurodnen und/oder divers gerecht werden.
Die Gleichstellungsstelle bietet hierbei einen sicheren Raum ("safe space"): Menschen können sich hier sicher fühlen und frei von Vorurteilen ihre Meinung und Erfahrungen teilen.
Der Kreis Ostholstein hat 2023 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Gleichstellung im Kreis Ostholstein
Die Gleichstellungsbeauftragten haben die gesetzliche Aufgabe, zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau beizutragen. Für Kommunen ab 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner besteht die Verpflichtung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Unterhalb dieser Grenze wird das Amt ehrenamtlich wahrgenommen.
Im Kreis Ostholstein sind damit insgesamt 7 hauptamtliche und 10 ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen zu bestellen.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises ist vom Kreistag beauftragt, sich für eine gleichberechtigte Partnerschaft von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft einzusetzen. In diesem Sinne initiiert sie Projekte und Veranstaltungen. Sie trägt zum Abbau von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen bei und bietet Hilfe zur Selbsthilfe in der Einzelfallberatung an. Der Aufgabenbereich ist in § 4 der Hauptsatzung beschrieben.Themen der Gleichstellung
Ab jetzt ist positive Männlichkeit gefragt
Auszeichnung familienfreundlicher Kreis Ostholstein
Frau & Beruf - Beratung im Kreis Ostholstein
Gender - ein sperriger Begriff
Handlungsfelder der Gleichstellungsarbeit
Informationen für ALLE Frauen (verschiedene Sprachen)
Medienkoffer “Raus aus der Rosa-Hellblau-Falle“
Projekt «Übernahme von Verhütungsmittelkosten«