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Jagd- und Waffenbehörde

Aktuelle Hinweise

Zur Verlängerung Ihres Jagdscheines übersenden Sie diesen bitte postalisch und legen die notwendigen Unterlagen (Jagdschein, Kopie vom Versicherungsnachweis entsprechend der Jahre der Verlängerung und ggf. 1 aktuelles Passbild)  bei.Aufgrund einer Änderung  des Waffengesetzes zum 01.09.2020 sowie eines erhöhten Arbeitsaufkommens bitten wir um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeiten derzeit länger darstellen, als in der Vergangenheit. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.  Beseitigung tierischer Nebenprodukte von WildtierenAfrikanische Schweinepest - Handlungsempfehlungen für Jäger.
Weitere Informationen zur Afrikanische Schweinepest finden Sie auf den Seiten des Fachdienstes Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit und auf dem Landesportal Schleswig-Holstein.

Wildunfälle

In diesem Fall wählen Sie bitte den Notruf unter: Telefon 110

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