Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt

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Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung.
Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.

Ansprechpunkt

  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

Rechtsgrundlage(n)

§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten  (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Urheber

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