Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)

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Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, sofern Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.

Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung ist in Schleswig-Holstein ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung. Sie wird entweder direkt von allgemeinbildenden Schulen oder von Fahrschulen angeboten und durchgeführt.

Vorgehensweise:

  • Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung an einer Schule oder bei einer Fahrschule erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
  • Die theoretische Mofaprüfung wird bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP) abgelegt. Dort ist die Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
  • Nach der bestandenen theoretischer Mofaprüfung stellt Ihnen die TP die Mofa-Prüfbescheinigung aus.

Ausnahme:
Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt für das Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Ansprechpunkt

An eine Fahrschule.
Zuständig für die theoretische Mofaprüfung ist die Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr - TP -  (TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG).

Erforderliche Unterlagen

Zum Prüfungstermin bei der Technischen Prüfstelle muss die Ausbildungsbescheinigung  von der Fahrschule vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen immer mit sich führen.
Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Technische Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.

Urheber

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