Werkstattkarte erstmalig beantragen
Volltext
Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.
Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:
- Name der Werkstatt,
- Anschrift der Werkstatt,
- Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
- Gültigkeitsdauer.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.