Migrationsberatung
Die Migrationsberatung steht allen Zugewanderten ab 27 Jahren offen. Sie berät zu aufenthaltsrechtlichen Fragen (z.B. Rechte und Pflichten im Asylverfahren, Niederlassung, Einbürgerung, Zuzug, Familiennachzug, Rückkehr, Rechte und Pflichten von EU-Bürgern). Sie wirkt unterstützend bei bürokratischen Unklarheiten und beantwortet Fragen, die den Integrationsprozess betreffen. Die Migrationsberatung unterliegt der Schweigepflicht.
Eine persönliche Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Beratung kann auch telefonisch, per Video oder E-Mail erfolgen.