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Bauleitplanung durch den Kreis Ostholstein

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

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* Alle Informationen ohne Gewähr. In der Kartenansicht unter dem Menüpunkt "More ..." das gewünschte Thema auswählen. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

Träger öffentlicher Belange (TöB)

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren nimmt der Kreis Ostholstein als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ Stellung zu allen Planungen innerhalb des Kreisgebietes. Neben einer städtebaulichen und planungsrechtlichen Beurteilung fließen in diese Stellungnahmen auch Hinweise und Vorstellungen anderer Fachdienste/-behörden ein, deren Belange von der entsprechenden Planung berührt sind, wie z.B. Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalpflege etc. Der Fachdienst Regionale Planung bündelt die Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ (TöB) innerhalb des Hauses und leitet diese an die planende Gemeinde oder die zuständige Feststellungbehörde weiter.