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Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses am 30.05.08

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses am 30. Mai 2008

Am Freitag, dem 30. Mai 2008, 11.00 Uhr, findet im Eutiner Saal (Zimmer Nr. 475) des Kreishauses in Eutin, Lübecker Straße 41, eine Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 25. Mai 2008 im Kreis Ostholstein statt.

Die Sitzung wurde mit folgender Tagesordnung einberufen:


1.     Verpflichtung von Beisitzerinnen und Beisitzern des Kreiswahlausschusses gemäß
        § 85 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)[1];

2.     Feststellung des Wahlergebnisses der Kreiswahl im Kreis Ostholstein gemäß
        § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG)[2] in Verbindung mit § 63 Abs. 2 GKWO;

3.     Verschiedenes.

Gemäß § 2 Abs. 2 GKWO verhandelt, berät und entscheidet der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.

Eutin, 16. Mai 2008

Kreis Ostholstein
Der Landrat
Kreiswahlleiter
Fachdienst Kommunalaufsicht
gez. Reinhard Sager



[1] vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 167), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Januar 2008
  (GVOBl. Schl.-H. S.76);

[2] in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert  durch Gesetz  vom 04. März 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 133).

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4304 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 20.05.08. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).