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1. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost vom 27. Januar 2009

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


 

  

1. Nachtragssatzung
zur Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost
vom 27. Januar 2009
 

 

I.
Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost vom 27. Januar 2009  wird gem. § 6 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG -) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) wie folgt geändert.

 

1.
 14 Abs. 1
(zu §§ 6 und 52 WVG)
Zusammensetzung des Vorstandes, Entschädigung
erhält folgende Fassung
 

Dem Vorstand gehören ein Vorsteher und 4 weitere Mitglieder als Beisitzer an. Ein Beisitzer ist Stellvertreter des Vorstehers. Der Vorsteher führt die Bezeichnung „Verbandsvorsteher’“.
 

 

II:
Inkrafttreten:
 

Die Bestimmungen der 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost. treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlossen durch den                                         Genehmigt:
Verbandsausschuss am 07.12.2009                        Eutin, den 17.12.2009
Oldenburg/H., den 08.12.2009

                                                                             Im Auftrage:
gez. Otto Mau                                                      gez. Helga Landschoof    (L. S.)
Otto Mau                                                              Der Landrat des Kreises Ostholstein
Verbandsvorsteher                                              als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände
 

Ausgefertigt:
Oldenburg/H., den 18.12.2009

gez. Otto Mau
Otto Mau
Verbandsvorsteher

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5566 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 24.12.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).