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Bekanntmachung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


 

Bekanntmachung

der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein

nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)

Die Gemeinde Grömitz, Tourismusservice Grömitz, hat die Genehmigung zum Bau einer Ver- und Entsorgungsanlage für Spotboote im Yachthafen Grömitz (Flurstücke 6/36 und 27/36, Flur 21, Gemarkung Grömitz) beantragt.

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nach § 37 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG alte Fassung). Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist.

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Unterlagen können bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.


Eutin, 15.10.2007

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3850 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 18.10.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).